Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie sich die Angebote anzeigen. Sie erhalten Sie Vergleichspreise ohne Angabe Ihrer Adresse, besteht mehr Interesse, so können Sie detaillierter Informationen anfordern, probieren Sie es aus.KFZ Haftpflicht - Teilkasko- oder Vollkaskoverischerung
Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulässt, muss es in jedem Fall versichern. Zu einer KFZ-Haftpflicht-versicherung ist man als Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet. Die Versicherung deckt die Schadenskosten ab, die man einem Dritten im Straßenverkehr zufügt. Abgedeckt sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Daneben wird auch ein eventuell zu zahlendes Schmerzensgeld von der Versicherung übernommen. Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt die Versicherung nicht.
So setzt sich der versicherungsbeitrag zusammen
Wie hoch der Beitrag für die Versicherung ist, kann das Unternehmen selbst entscheiden. Der Beitrag bemisst sich in der Regel anhand vieler verschiedener Faktoren. Einer ist das Alter des Versicherungsnehmers und seit wann dieser seinen Führerschein hat. Die Versicherungen gehen zunächst immer davon aus, dass jüngere Versicherungsnehme potenziell mehr Unfälle verursachen. Günstiger wird die Versicherung beispielsweise, wenn das Alter der Fahrzeugführer auf mindestens 25 Jahre festgelegt wird.Die Versicherungskosten hängen vom Fahrzeug ab
Es spielt jedoch auch eine Rolle, was für oder wo ein Fahrzeug versichert werden soll. Je häufiger ein bestimmter Autotyp in Unfälle verwickelt ist, desto teurer ist auch die Versicherung. Zudem macht es einen Unterschied, in welcher Region (z.B. Stadt oder Land) man wohnt. Ausschlaggebend ist auch der Schadensfreiheitsrabatt, mit dem die Prämie je unfallfrei gefahrenem Jahr sinkt.
Wie hoch die Deckungssumme, das heißt, die Summe, die die Versicherung in einem Schadenfall maximal zahlt, ist, ist gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Sachschäden liegt beispielsweise bei 1 Millionen Euro. Die Versicherungsverträge sind grundsätzlich Jahresverträge und verlängern sich, wenn man sie nicht kündigt, stillschweigend um ein Jahr.
Die Teilkaskoversicherung sichert viele Risiken ab
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann man freiwillig entweder eine Teil-oder Vollkasko Versicherung abschließen. Die
Teilkasko Versicherung übernimmt beispielsweise Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Brand, höhere Gewalt oder Unfälle mit Tieren. Welche Tiere mit eingeschlossen sind, ist sehr genau zu prüfen. Die zu zahlende Prämie bemisst sich unter anderem am Fahrzeugtyp und der Zulassungsregion. Zudem kann sie durch eine selbst festgelegte Selbstbeteiligung gemindert werden. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es bei der Teilkasko Versicherung nicht, jedoch bietet das auch den Vorteil, dass die Prämien nach einem Schadenfall nicht erhöht werden kann.
Vollkaskoversicherung für selbstverschuldete Unfälle
Die Vollkasko Versicherung beinhaltet oft die Leistungen der Teilkasko Versicherung und deckt zusätzlich etwa die Kosten der Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Fremdeinwirken wie Lackschäden. Rein rechtlich gesehen sind es jedoch zwei unterschiedliche Versicherungen und können bei einigen Versicherungsunternehmen auch separat abgeschlossen werden. In einem solchen Fall deckt die Vollkaskoversicherung die Leistungen der Teilkaskoversicherung nicht mit ab.
Neben den genannten Versicherungen kann man zusätzlich noch einen Schutzbrief, eine Insassen-Versicherung und eine KFZ- Rechtschutzversicherung abschließen.
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